„Impressum“ auf Englisch – endlich 3 RICHTIGE englische Übersetzungen
von Paul Jackson (Kommentare: 1)
Letzte Änderung: 06.07.2023
Du stehst vor der Frage, wie das Wort „Impressum“ auf Englisch heißt? Entweder weil du gerade eine eigene Website erstellst oder deine bestehende Website ins Englische übersetzt?
Es wird schnell klar, dass dieses einzige Wort sich anscheinend nicht so einfach ins Englische übersetzen lässt. Es kommen verschiedene Übersetzungen vor, wovon einige, die häufig vorkommen, schlichtweg falsch sind.
„Ich fahre von Websites ab, damit es dir nicht so gehen muss.“
Die Nachfrage für Übersetzungen von Menschen aus Fleisch und Blut ist so gut wie tot. Obwohl ich englische Übersetzungen vorerst weiterhin anbiete, konzentriere ich mich vielmehr wieder ans Webdesign. Du benötigst eine neue Website? Oder Hilfe bei einer Bestehenden? Mehr erfahren auf meiner gesonderten Website dafür!

Was ist ein Impressum?
Im Internetrecht hierzulande wird damit eine Pflicht gemeint, der die allermeisten Websites unterliegen. Es ist die Pflicht, Besucher*innen deiner Website gewisse Angaben zur*zum Websitebetreiber*in bereitzustellen, in Form einer Impressumsseite.
Aber nicht nur die Websites im deutschsprachigen Raum sind verpflichtet, ein Impressum zu veröffentlichen. Die Impressumspflicht gilt auch für Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, die in den deutschsprachigen Ländern veröffentlicht werden.
Vorweg: Ich bin kein Anwalt! Die Information in diesem Beitrag basiert sich auf meinen eigenen Erfahrungen als englischer Übersetzer und Betreiber diverser Websites im sowohl deutsch- als englischsprachigen Raum. Hast du rechtliche Fragen, wäre ein*e Rechtsanwalt*in die richtige Kontaktperson für dich!
Wer benötigt eine Impressumsseite?
Wer im Internet Dienste oder Produkte auf kommerzieller Basis anbietet, ist verpflichtet, auf ihrer bzw. seiner Website eine Impressumsseite bereitzustellen.
Damit wird nicht nur Shops, Unternehmen und Dienstleister*innen im engeren Sinne gemeint, sondern alle, die hoffen, online Geld zu verdienen.
Wenn du deine Website rein privat betreibst, um zum Beispiel über deine Hobbys oder Haustiere zu schreiben, ist dir die Mühe, eine Impressumsseite zu erstellen, höchstwahrscheinlich erspart. (Wobei das Thema kompliziert ist – und ich bin kein Anwalt!). Aber wer heutzutage betreibt eine reine private Website? So eine Website wäre ein Relikt aus den 1990er-/frühen 2000er-Jahren.
Und sobald du:
- einen Affiliate-Link einbaust (um von Drittfirmen Provisionen zu erzielen, wenn Besucher*innen auf diese Links klicken und folglich bestellen),
- Werbebanner einblendest,
- Kooperationen mit Händler*innen oder Herstellern etc. eingehst,
- sonstige Maßnahmen einführst, wodurch du hoffst, damit Geld zu verdienen,
benötigst du eine Impressumsseite. Auch wenn du dadurch bisher keinen Cent verdient hast. Es ist die Absicht, Geld zu verdienen, die hier maßgeblich ist – ob es klappt oder nicht.
Fallstrick Social Media
Was vielleicht nicht jede Person weiß: Die Impressumspflicht gilt auch für deine Social Media-Profile, sobald du sie für geschäftliche Zwecke verwendest. (Anstehende) Influencer*innen aufgepasst!
Vorstellbar wäre, auf deinen Profilen bei Facebook, Twitter, Instagram und YouTube etc. einen Link zur Impressumsseite deiner Website zu setzen, anstatt den ganzen Impressumstext reinzukopieren. (Schon wieder eine Erinnerung, dass ich kein Anwalt bin.)
Deine Zielgruppe/Kundschaft befindet sich im Ausland?
Ändert nichts. Wenn du deutsche*r Unternehmer*in bist (wobei das Gleiche für Österreich und die Schweiz gilt), gilt die Impressumspflicht. Egal ob deine Website mehrsprachig (wie auf Deutsch und Englisch) oder nur in einer oder mehrerer Fremdsprache(n) anboten wird. Darüber hinaus muss dein Impressum in die jeweilige(n) Sprache(n) übersetzt werden.
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Der Domainname spielt dabei keine Rolle. Entscheidest du dich gegen eine .de-Domain, um zum Beispiel einen .com o. Ä. zu verwenden, wirst du nicht von der allgegenwärtigen Impressumspflicht befreit.
Entscheidender Faktor ist, dass du hierzulande Unternehmer*in bist – egal ob deine Kund*innen innerhalb und außerhalb Deutschland verstreut sind oder sich nur im Ausland befinden, weil du deine Dienste zum Beispiel auf Englisch oder in einer anderen Fremdsprache anbietest.
Eine ausländische Firma zielt auf eine deutsche Zielgruppe?
Auch in diesem Fall wird eine Impressumsseite benötigt. Sagen wir, dass zum Beispiel ein US-Amerikanisches Unternehmen seine Produkte oder Dienste in Deutschland verkaufen möchte und erstellt dafür eine deutsche Website, muss diese Website ein Impressum beinhalten.
Welche Angaben müssen im Impressum stehen?
Dein Impressum muss zumindest folgende Information beinhalten:
- Dein Name
- Deine Anschrift
- Die Rechtsform deines Unternehmens
- Deine Kontaktdaten
Und abhängig von den jeweiligen konkreten Umständen ggfs. auch Angaben zur USt-IdNr, Handelsregisternummer und Mitgliedschaft etwaiger Kammern oder Verbände.
Muss deine Telefonnummer auch mit dabei sein?
Mit Kontaktdaten wird eine Möglichkeit zum schnellen Kontakt gemeint. Das muss nicht zwingend eine Telefonnummer sein. Eine E-Mail-Adresse reicht – vorausgesetzt, dass Mails an diese Adresse regelmäßig abgeholt werden! Etwaige Anfragen musst du in zumutbarer Zeit beantworten.
Auch eine Faxnummer genügt (digitales Deutschland, eben!)
Reicht ein Postfach als Postadresse?
Bei der Anschrift muss es sich um eine ladungsfähige Anschrift handeln. Gemeint wird eine Straßenadresse, auf der Briefe und Pakete „live“ empfangen werden können – also kein Postfach!
Scheust du dich, die eigene Adresse online zu veröffentlichen, ist es möglich, eine dafür zu mieten, aber pass auf: Die Adresse muss wirklich ladungsfähig sein. Neben Anbietern von Büroräumen gibt es auch reine Impressumsdienste. In diesem letzten Fall lohnt es sich, die jeweiligen Anbieter besonders sorgfältig zu recherchieren, da nicht alle besonders seriös wirken (um es höflich auszudrücken).
Die rechtliche Basis der Impressumspflicht
Die Information im Abschnitt oben bezieht sich auf die Situation in Deutschland. Hierzulande ist die Impressumspflicht durch § 5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt.
Die rechtliche Basis in andern deutschsprachigen Ländern
Ähnliche gesetzliche Regelungen gelten in anderen deutschsprachigen Ländern.
- In Österreich das § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG).
- In der Schweiz steht die Impressumspflicht unter dem Dach des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Art. 3.
- Und in Liechtenstein ist das Mediengesetz (MedienG) vom 19. Oktober 2005 maßgeblich.
Besteht diese Impressumspflicht in Großbritannien oder in den USA?
Im Gegensatz du den oben genannten deutschsprachigen Ländern besteht in weder Großbritannien noch in den USA eine Impressumspflicht. (Da Englisch in vielen anderen Ländern gesprochen wird, schließe ich natürlich nicht aus, dass in irgendwelchen anderen Ländern eine ähnliche Pflicht besteht!)
Kommst du in diesen Ländern ganz ohne Kontaktinformation klar?
In meinem ursprünglichen Heimatland Großbritannien gibt es keine „Impressumspflicht“ an sich. Allerdings sind Firmen, andere Rechtspersonen und ggfs. andere doch verpflichtet, gewisse Information auf ihren Websites zu veröffentlichen. Bei Firmen beträgt das unter anderem die eingetragene Firmenadresse, Firmenregistrierungsnummer und Umsatzsteuer-ID, sofern vorhanden.
Diese Information findest du oft im Footer-Bereich der jeweiligen Website oder auf der Kontakt-Seite. Aber eine Impressumsseite wirst du vergeblich suchen!
Privatpersonen wie Blogger*innen oder Influencer*innen, die nichts direkt verkaufen, sondern etwas Geld über zum Beispiel Affiliate-Links verdienen, müssen ihre private Adresse nicht preisgeben.
In den USA ist die Lage wie die „Wilden Westen“. Eine Impressumspflicht würde aus US-Amerikanischer Sicht die freie Meinungsäußerung einschränken.
Warum ist das Wort „Impressum“ so schwierig zu übersetzen?
Da es in Großbritannien und in den USA keine Impressumspflicht gibt, besteht in diesen – und anderen – Ländern das Konzept eines Website-Impressums einfach nicht.
Kein Wunder, dass viele es mit diesem Wort so schwer haben.
Demgegenüber:
Das Konzept einer Katze kennt jede Person. Daher lässt sich das Wort einfach übersetzen:
- die Katze (Deutsch)
- the cat (Englisch)
- de kat (Niederländisch)
- le chat (Französisch)
- etc.
Das ist wohl der Hauptgrund, warum viele dieses knifflige Wort falsch übersetzen, wenn sie englische Fassungen ihrer deutschen Websites erstellen.
Wenn Brit*innen (wie ich), US-Amerikaner*innen oder Leute aus vielen anderen Ländern Websites besuchen, erwarten wir keine Impressen – es sei denn, wir Deutsch können und bereits Kenntnisse über das Internetrecht der deutschsprachigen Länder haben.
Kulturelle Unterschiede
Was die Impressumspflicht betrifft, bestehen feste kulturelle Unterschiede zwischen Leuten aus den deutschsprachigen Ländern und die aus zum Beispiel GB oder den USA.
Das Website-Impressum aus deutscher Sicht
Die Leute hier haben sich an die Impressumspflicht gewöhnt.
Wer deutsche Websites, Blogs und Foren besucht, liest Äußerungen wie: „Diese US-Amerikanische Website wirkt recht unseriös: Es besteht überhaupt kein Impressum!“ Vermutlich ohne zu wissen, dass in den USA ein Impressum weder benötigt noch erwartet wird.
Ein Website-Impressum aus britischer Sicht
Britische Websitebetreiber*innen sind oft schockiert, dass hier in Deutschland sowas benötigt wird.
„Was?! Ich muss meine Adresse auf meiner Website veröffentlichen?! Aber da kann jede*r sie herausfinden!“
Vor allem Musiker*innen, Künstler*innen, Autor*innen, sonstige (anstehende) Promis oder andere, die in der Öffentlichkeit stehen.
Dass ein Musiker oder eine Autorin die eigene Adresse auf der Website veröffentlichen würde, ist komplett unvorstellbar.
Klar, solche Personen haben oft Manager*innen. Würde es da eine Impressumspflicht geben, könnte notfalls die Adresse des Managementbüros im Impressum stehen.
Aber es gibt viele Kreative, die auf ein gewisses Maß an Bekanntheit verfügen, aber ihre Sachen selbst regeln – ohne Management. Wer als Musiker – und vor allem als Musikerin – tätig ist, könnte dadurch Bösen ausgesetzt werden.
Meine Sichtweise
Ich wohne seit mehreren Jahren in Deutschland, und als Folge habe ich mich zumindest einigermaßen „eingedeutscht“, auch wenn noch Luft nach oben besteht (die Sandalen-und-Socken-Kombination ist nichts für mich!).
Trotzdem nervt mich die Impressumspflicht noch. Es wäre mir lieber, wenn es keine gäbe. Nein, ich bin kein Betrüger! Aber selbst wenn ich einer wäre: Wer hinter einer Website steckt, lässt sich auf andere Weise ermitteln.
Wie erzeugst du ein Impressum für deine Website?
Das Thema Impressum kann ziemlich kompliziert sein. (Wie alles in Deutschland!) Auch die rechtlichen Meinungen in Bezug auf bestimmte Aspekte gehen auseinander bzw. sind noch nicht endgültig geklärt worden.
Falls du gerne weitere (verständliche!) rechtliche Information zum Thema hättest, wäre eRecht24 ein guter Ausgangspunkt dafür. Hier findest du auch ein Impressumsgenerator, das häufig verwendet wird. Auch von mir, mit Anpassungen.
Wie solltest du „Impressum“ definitiv NICHT ins Englische übersetzen?
Nach dem Geschwafel (sorry!) kommen wir zum eigentlichen Punkt des Artikels.
Vor allem zwei falsche Übersetzungen von „Impressum“ kommen häufig vor:
„Imprint“ ist FALSCH!
Eine falsche Übersetzung des Wortes „Impressum“, die du überall findest, ist „Imprint“. Ja, das Wort gibt es in der englischen Sprache, aber es hat eine andere Bedeutung. Eigentlich andere Bedeutungen.
Die Bedeutung, die dem deutschen „Impressum“ am nähesten kommt stammt aus dem Verlagswesen und verweist auf eine Seite am Anfang eines Buches, auf der Angaben zur Herausgeberin bzw. zum Herausgeber des Werkes stehen.
Es ist daher nicht schwierig zu erkennen, warum so viele Websitebetreiber*innen und Übersetzer*innen auf dieses Wort greifen, weil Herausgeberinfos in einem Buch und Herausgeberinfos auf einer Website nicht so weit voneinander stehen.
Allerdings ist diese Übersetzung des Wortes „Impressum“ trotzdem falsch. Mit „Imprint“ wird ausschließlich Drucksachen gemeint – keine Websites.
Die meisten Leute, die „Impressum“ als „Imprint“ übersetzen, sind vermutlich Webseitebetreiber*innen mit Muttersprache Deutsch, die ihre englischen Übersetzungen selbst fertigen. Höchstwahrscheinlich finden sie in einem Wörterbuch das Wort „Imprint“ und denken sich fälschlicherweise: „Hä! Geschafft! „Impressum“ auf Englisch sollte „Imprint“ heißen!“
Dieser Irrtum ist so hartnäckig wie Japanischer Knöterich auf britischen Industriebrachen.
Also denk daran: Verwendest du „Imprint“, schreibst du Denglisch und entpuppst du dich als Deutsche*r.
„Masthead“ ist auch FALSCH!
Auch die falsche Übersetzung „Masthead“ hat nichts zu suchen. Auch dieser Begriff kommt aus dem Verlagswesen, und in diesem Fall wird der Titel einer Zeitung oder Zeitschrift gemeint. Zum Glück kommt diese falsche Übersetzung von „Impressum“ weniger vor.
So wie heißt denn „Impressum“ auf Englisch?
Weil für uns das Konzept eines Website-Impressums nicht besteht, lässt sich das Wort „Impressum“ nicht 1:1 ins Englische übersetzen.
Wir müssen das Wort umschreiben.
Welche Lösung du auswählst, hängt von der jeweiligen Situation bzw. deinen Präferenzen ab.
Schauen wir uns ein paar Möglichkeiten an:
Richtige Option 1: Legal notice
Eine richtige englische Übersetzung von „Impressum“, die von Berufskolleg*innen beliebt ist und daher häufig vorkommt, ist Legal notice. Hier ist der Name wirklich Programm!
Alternative: Site legal notice geht auch.
Ein möglicher Nachteil davon ist aber das „Legal notice“ etwas vorschreibend wirkt:
„Auf dieser Website darfst du nicht …“.
Noch ein Nachteil davon ist, es könnte so verstanden werden, als auf etwas Wichtiges hinzuweisen, das du unbedingt gut merken solltest:
„Diese Website wurde von dem FBI beschlagnahmt.“
Aber die meisten Impressumsseiten werden nur diskret ganz unten gelinkt. Sie gehören nicht in der Hauptnavigation (auch, wenn manche Websitebetreiber*innen sie trotzdem ganz prominent da oben setzen).
Richtige Option 2: Company information
Noch eine gute Übersetzung von „Impressum“ ist Company information. Allerdings, wenn es sich wirklich um die Website einer Firma (Ltd, plc, Inc. etc.) handelt. Diese Übersetzung passt nicht zu Freiberufler*innen oder Soloselbstständigen, weil sie keine Firmen sind.
Richtige Option 3: Site notice
„Impressum“ übersetze ich fast ausschließlich ins Englische als Site notice.
Wieso? Beim ersten Blick scheint diese Übersetzung weniger aussagekräftig zu sein als die anderen.
Wie oben erläutert, erwarten Besucher*innen aus Großbritannien, den USA und anderen englischsprachigen Ländern keine solchen rechtlichen Hinweise auf Websites. (Schaue in dein Analytics-Tool: Ich wette, dass deine englische Impressumsseite so gut wie nie besucht wird.) Daher übersetze ich „Impressum” etwas freundlicher und gezielt weniger auffällig als „Site notice“.
Geschmacksache
Du hast also etwas Spielraum bei der Sache.
Ich werde natürlich nicht böse, wenn ich auf den englischen Fassungen von deutschsprachigen Websites die Übersetzung „Legal notice“ sehe. „Imprint“ oder „Masthead“ dagegen …!
Fazit
In diesem Artikel hast du gelernt, was ein Website-Impressum ist, wer eins benötigt und was du dabei am besten beachtest. Dazu habe ich dir drei Optionen gegeben, damit du das Wort Impressum endlich richtig ins Englische übersetzen kannst. Du hast auch gelernt, wie „Impressum“ auf Englisch definitiv nicht heißen sollte!
Hab ich weiteren möglichen englischen Übersetzungen von „Impressum“ vergessen? Lass mich es in den Kommentaren unten wissen!
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Bilderquellen: Grafiken auf dieser Seite © Paul Jackson.
Kommentare
Kommentar von Martina Resch |
Super! Endlich jemand, der meinen wiederholten rant versteht, wenn wir jedes Jahr unsere Webseite überarbeiten.
Aber aus Interesse: wenn man einen geschäftlichen Bericht in PDF Form veröffentlicht und zum download bereitstellt, wäre dann "Imprint" korrekt? Ich würde auch hier "Company information" bevorzugen, da es neutral ist, und sowohl zu einem Download-PDF als auch einem Druck passen würde.
Mich würde Ihre Meinung interessieren. :) Vielen Dank!
Schöne Grüße
Martina Resch
Antwort von Paul Jackson
Hallo Martina, danke für Ihren Kommentar und Ihre Frage. Ja, wie Sie sagen, wäre „Company information“ da am besten. In gedruckten Büchern heißt diese Information zwar „Imprint“, aber das Wort sieht man da selten bzw. nie. Der Name und die Adresse des Herausgebers werden einfach ohne Titel ausgeführt.
Ich hoffe, das hilft :-)
Beste Grüße, Paul
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